§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich

(1) Die Agentur ADESTORIA (nachfolgend „Agentur“) erbringt für ihre Kunden Dienstleistungen in den Bereichen Video, Social Media, Marketing, Webdesign, Webentwicklung sowie Webanalytics.  
(2) Der Kunde erklärt, dass er diese Leistungen ausschließlich für sein Unternehmen bezieht. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.  
(3) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie hingewiesen wird.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Grundlage und Umfang der geschuldeten Leistungen richten sich ausschließlich nach dem im Angebot beschriebenen Leistungsumfang. Änderungen oder Ergänzungen sind nur in Schrift- oder Textform verbindlich.  
(2) Die Agentur schuldet die vereinbarten Tätigkeiten als Dienstleistung, nicht aber einen garantierten Erfolg (z. B. bestimmte Umsätze, Klickzahlen oder Rankings).  
(3) Der Agentur steht bei der Ausführung der Arbeiten ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu, das nach billigem Ermessen ausgeübt wird. Die Agentur dokumentiert die Bestimmung und teilt dem Kunden die Gründe sowie eine Nachprüfungsmöglichkeit mit. Inhalte sind vom Kunden spätestens 48 Stunden vor Veröffentlichung freizugeben; bei komplexen Leistungen (z. B. Videos) gelten flexiblere Fristen nach vorheriger Absprache. Der Kunde kann bei Unbilligkeit widersprechen und gerichtlich prüfen lassen.
(4) Die Agentur kann geeignete Unterauftragnehmer einsetzen. Ein Anspruch auf die Mitwirkung bestimmter Personen besteht nicht.  
(5) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Absagen innerhalb von 48 Stunden vor einem Termin führen zur Pflicht des Kunden, bereits entstandene Aufwendungen zu tragen.  
(6) Mit der Beauftragung der Betreuung von Werbekonten erteilt der Kunde der Agentur zugleich die Vollmacht zur Schaltung von Anzeigen innerhalb der abgesprochenen Budgets.  
(7) Leistungen Dritter, wie Softwarelizenzen, Plattform- oder Werbekosten, sind nicht in der Vergütung enthalten und vom Kunden gesondert zu tragen. Video-Drehs: Fahrzeit wird mit 50% des Stundenlohns abgerechnet, Kilometerpauschale 0,40 €/km ab Düsseldorf. Abrechnung erfolgt transparent im Angebot.
(8) Keywords und Claims: Der Kunde prüft Vorschläge der Agentur innerhalb von 3 Werktagen. Schweigen gilt als Freigabe. Der Kunde haftet für die Zulässigkeit (UWG, Markenrecht).

§ 3 Vergütung

(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot der Agentur.  
(2) Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.  
(3) Die Agentur kann angemessene Vorschüsse verlangen und ihre Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückbehalten.  
(4) Werbebudgets oder Kosten für Drittplattformen (z. B. Google, Meta, TikTok) werden direkt vom Kunden an den jeweiligen Anbieter gezahlt.  
(5) Mehrere Auftraggeber desselben Projekts haften gesamtschuldnerisch.

§ 4 Zahlung und Rechnungsstellung

(1) Die Vergütung wird, sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart, wie folgt fällig: 50 % der vereinbarten Gesamtsumme bei Vertragsschluss (Anzahlung) und 50 % nach Abnahme bzw. Bereitstellung der Leistung. Bei Dauerschuldverhältnissen (Retainern) erfolgt die Zahlung monatlich im Voraus zum 1. Werktag des Leistungszeitraums.
(2) Zahlungen erfolgen per Banküberweisung auf das im Angebot angegebene Konto oder über vereinbarte externe Zahlungsdienstleister.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen bis zur Begleichung offener Forderungen zurückzuhalten. Tritt durch unterlassene Mitwirkung ein Annahmeverzug ein (§ 642 BGB), steht der Agentur die vereinbarte Vergütung zu, abzüglich der durch die Aufhebung des Vertrags ersparten Aufwendungen.
(4) Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle für die Durchführung des Auftrags benötigten Materialien (Bilder, Texte, Zugänge, CI-Guidelines) innerhalb von 5 Werktagen nach Anforderung in einem gängigen, verwertbaren Format bereit.
(2) Der Kunde trifft notwendige Entscheidungen und erteilt Freigaben unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen. Keywords/Claims: Schweigen nach 3 Werktagen = Freigabe. Kunde haftet für Zulässigkeit (UWG/Markenrecht).
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verzögert sich dadurch die Leistungserbringung, ruhen die Leistungsfristen der Agentur. Nach erfolgloser Mahnung mit einer Fristsetzung von 7 Tagen ist die Agentur berechtigt, den entstandenen Mehraufwand (z. B. durch Wartezeiten, Umplanungen) zum vereinbarten Stundensatz in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Kreativleistungen beinhalten, sofern nicht anders vereinbart, eine (1) Korrekturschleife. Eine Korrekturschleife umfasst das gesammelte Feedback des Kunden zu einem Entwurf. Weitergehende Änderungen oder die Erstellung komplett neuer Entwürfe nach bereits erfolgter Abstimmung werden nach Aufwand abgerechnet.
(5) Support-Leistungen nach Projektabschluss, die nicht durch ein Betreuungspaket abgedeckt sind, werden mit einem Stundensatz von 100 € netto abgerechnet.
(6) Die rechtliche Prüfung der Inhalte (insb. Impressum, DSGVO-Konformität, Markenrechte) obliegt ausschließlich dem Kunden. Die Agentur führt keine Rechtsberatung durch.
(7) Der Kunde hat für die notwendigen Plattformzugänge zu sorgen und Zugangsdaten gegen den Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
(8) Bei Unterbrechungen des Projekts durch den Kunde von mehr als 3 Monaten ist die Agentur berechtigt, das Projekt zwischenzurechnen. Nach erneuter Aufnahme können Preise an aktuelle Konditionen angepasst werden, sofern die Agentur dies mindestens 4 Wochen im Voraus ankündigt und transparente Gründe (z. B. Kostenerhöhungen) nennt. Der Kunde hat ein Widerspruchsrecht innerhalb von 2 Wochen; andernfalls gilt die Anpassung als akzeptiert.

§ 6 Zurückbehaltungsrecht

(1) Bei Zahlungsverzug kann die Agentur Leistungen und Lieferungen bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten.  
(2) Die Agentur ist berechtigt, an überlassenen Daten oder Dateien ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, sofern deren Herausgabe für sie einen unverhältnismäßigen Nachteil darstellen würde.

§ 7 Haftung und Verjährung

(1) Die Agentur haftet unbegrenzt für Schäden aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Höhe des vereinbarten Vergütungsbetrags (zzgl. USt.) für die betroffene Leistung.
(3) Eine Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit kein regelmäßiges Backup durch den Kunden erfolgt. Die Agentur verpflichtet sich zu angemessenen Backups bei datenverarbeitenden Leistungen gemäß AVV; andernfalls beschränkt sich die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand. Die Agentur gewährt dem Kunden Zugang zu generierten Daten und Portabilität gemäß EU Data Act Art. 5, einschließlich Wechsel zu anderen Anbietern ohne unfaire Hürden.
(4) Die Agentur haftet nicht für Eingriffe oder Entscheidungen von Drittplattformen (z. B. Sperrungen von Konten oder Anzeigen). Die Agentur prüft überlassene Inhalte auf offensichtliche DSA-Verstöße (z. B. illegale Werbung) und meldet diese gemäß DSA Art. 16; bei Kenntnisnahme haftet sie nur für grobe Fahrlässigkeit.
(5) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt zwei Jahre ab dem gesetzlichen Fristbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt die Vertragslaufzeit drei Monate ab Unterzeichnung.
(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, wenn nicht mindestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Der Kunde wird 14 Tage vor Verlängerung per E-Mail erinnert.
(3) Mit jeder Verlängerung bleibt die Zahlungspflicht zu den bisherigen Konditionen bestehen. Preisanpassungen sind nur nach vorheriger Ankündigung und Begründung möglich; der Kunde hat ein Widerspruchsrecht.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt, insbesondere bei Zahlungsverzug über zwei aufeinanderfolgende Fälligkeiten oder schwerwiegender Pflichtverletzung.
(5) Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist mit 3 Monaten Frist zum Quartalsende durch beide Parteien möglich, z. B. bei wirtschaftlichen Veränderungen oder strategischen Umorientierungen.

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche von der Agentur erstellten Ergebnisse (z. B. Websites, Designs, Texte, Konzepte, Videos oder Fotografien) sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Die Agentur überträgt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vereinbarten Arbeitsergebnissen.
(3) Der Kunde darf Werke für interne Zwecke bearbeiten, sofern dies die Integrität des Werks nicht beeinträchtigt und die Agentur informiert wird. Urheberpersönlichkeitsrechte (z. B. Namensnennung) bleiben gewahrt. Bei AI-generierten Inhalten kennzeichnet die Agentur diese gemäß Art. 50 EU AI Act (z. B. „KI-generierter Inhalt“) und informiert den Kunden über den Einsatz sowie Quellen/Trainingdaten, soweit relevant. Der Kunde verpflichtet sich zur Weitergabe dieser Kennzeichnung bei Nutzung.
(4) Bei Vertragsende erlöschen die Nutzungsrechte nicht, sondern werden auf ein zeitlich unbegrenztes, aber nicht übertragbares Recht umgestellt, soweit der Kunde alle Zahlungen geleistet hat.
(5) Die Agentur darf den Kunden in Wort, Bild und Ton als Referenz nennen und über das Projekt zu Marketingzwecken berichten.
(6) Die Agentur ist berechtigt, auf erstellten Projekten einen diskreten Hinweis (z. B. "Entwickelt mit Adestoria") anzubringen, soweit der Kunde dies nicht ausdrücklich untersagt.

§ 10 Unterlagen und Materialien des Kunden

(1) Vom Kunden überlassene Daten und Materialien gelten als vollständig und inhaltlich richtig; die Agentur ist nicht verpflichtet, diese zu prüfen. Die Agentur prüft jedoch auf offensichtliche Rechtsverstöße gemäß DSA und informiert den Kunden bei Bedenken.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass die überlassenen Inhalte frei von Rechten Dritter sind, und stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
(3) Nach Abschluss des Projekts kann der Kunde eine Herausgabe seiner übergebenen Unterlagen verlangen.
(4) Eine Aufbewahrungspflicht nach Projektende besteht nicht, sofern keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.

§ 11 Vertraulichkeit und Kommunikation

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den Umständen als Geschäftsgeheimnis erkennbar sind, zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.
(2) Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits vor der Zusammenarbeit bekannt waren, allgemein zugänglich sind oder durch gesetzliche Verpflichtung bzw. behördliche Anordnung offengelegt werden müssen.
(3) Die Agentur stellt sicher, dass alle mit der Durchführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer in gleicher Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden.
(4) Die Vertraulichkeit gilt insbesondere für die von der Agentur entwickelten Konzepte, Strategien und internen Kalkulationen, solange diese nicht ausdrücklich zur Veröffentlichung bestimmt sind.

§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. bei Tracking, Leads oder Hosting), schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
(2) Der jeweils aktuelle AVV ist abrufbar unter: https://adestoria.com/avv und wird automatisch Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Änderungen am AVV werden auf der Website veröffentlicht; der AVV berücksichtigt EU Data Act-Anforderungen zu Datenportabilität und fairen Vertragsklauseln sowie potenzielle Digital Omnibus-Änderungen.
(3) Ohne bestehenden AVV werden keine datenverarbeitenden Leistungen erbracht. Der AVV regelt den Einsatz von Subunterauftragnehmern detailliert (Art. 28 Abs. 2 DSGVO). Genehmigte Subunternehmer sind im AVV aufgeführt; neue Beauftragungen erfordern vorherige Zustimmung des Kunden in Textform.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern i. S. d. § 14 BGB.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann oder Unternehmer ist.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
(4) Bei höherer Gewalt (z. B. Pandemien, Naturkatastrophen) ruhen die Pflichten beider Parteien. Änderungen der AGB aufgrund wesentlicher Rechtsänderungen (z. B. DSA, Data Act, AI Act, Digital Omnibus) bedürfen der Zustimmung des Kunden oder einer Ankündigung mit mindestens 4-wöchiger Frist und Begründung. Der Kunde hat ein Widerspruchsrecht innerhalb von 2 Wochen; bei Ausbleiben gilt die Änderung als angenommen. Wesentliche Änderungen, die das Äquivalenzverhältnis verschieben, erfordern ausdrückliche Zustimmung.

§ 14 AI- und Datenregulierungen

(1) Bei Nutzung von AI-Systemen (z. B. in Analytics oder Content-Erstellung) verpflichtet sich die Agentur zur Einhaltung des EU AI Act, inklusive Risikobewertung und Transparenz. Verbotene AI-Praktiken werden ausgeschlossen.
(2) Automatisierte Entscheidungen im Vertrag erfolgen nur, soweit notwendig und konform mit Digital Omnibus-Richtlinien.
(3) Die Agentur erfüllt DSA-Pflichten als Intermediary Service, z. B. Transparenzberichte für Ads und Meldeverfahren für illegale Inhalte.

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Enriko Korezki
Adestoria
Wie viel kostet eine Zusammenarbeit mit euch?

Bei ADESTORIA gibt es keine festen Pakete! Die Kosten unserer Zusammenarbeit variieren und sind abhängig vom allgemeinen Aufwand und der individuellen Zielsetzung. Jedes Projekt und dessen Anforderungen werden sorgfältig kalkuliert und zu einem maßgeschneiderten Angebot ausgearbeitet. Für dieses Angebot empfehlen wir Ihnen, völlig kostenlos und unverbindlich Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir Sie und Ihr Vorhaben kennenlernen können.
Wie schnell gehen erste Ergebnisse (Website, Videos, Ads) live?

Website live nach 4 Wochen, Ads Klicks in 3–7 Tagen (Google) / 7–14 Tagen (Meta), Videos nach 2–4 Wochen. Optimierung wirkt in 1–2 Wochen. Im Kick-off fixen wir deinen Fahrplan – du weißt genau, wann was kommt.
Was ist euer Prozess – wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Nach Kontaktaufnahme: Kennlerngespräch. Dann Angebotserstellung. Bei Annahme: Briefing-Formular ausfüllen. Kick-off Call (Ziele + Timeline fixen) → Erste Lieferung → 1–2 Feedback-Runden → Launch. Dein Aufwand: 3–5 Stunden über 4 Wochen. Dashboard-Zugang + monatliche Reviews bei Laufendem.
Kann ich Inhalte später selbst bearbeiten?

Ja, alles ist editierbar – Websites über Webflow CMS (Texte, Bilder in Minuten), Videos kriegst du als fertige Assets + Vorlagen, Ads siehst du live im Dashboard. Wir zeigen dir im Launch-Call, wie's geht. Keine Abhängigkeit, volle Kontrolle.